Automatische Vertragsanalyse · kostenlos, ohne Anmeldung

Was steht wirklich im Vertrag Ihrer Recruiting‑Agentur?

Laden Sie Vertrag, AGB oder Angebot als PDF hoch. Sie bekommen in etwa einer Minute einen verständlichen Befund: was garantiert ist, welche Pflichten Sie haben, wo die Haken stecken. Jede Aussage belegt mit der wörtlichen Klausel und Fundstelle.

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Belegt statt behauptetJeder Befund zeigt die wörtliche Klausel mit Seitenangabe, maschinell gegen das Dokument verifiziert.
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Die härtesten Klauseln aus echten AGB

Alle Punkte sinngemäß aus öffentlichen AGB deutscher Recruiting-Anbieter, gefunden mit genau dieser Prüfung.

  • Auf der Website wird eine Garantie versprochen. In den AGB steht dann: Werbeaussagen sind unverbindlich, ein Erfolg wird nicht geschuldet.
  • Wer einen bezahlten Bewerber nicht binnen 3 Arbeitstagen kontaktiert, verliert die Exklusivität: Derselbe Bewerber wird dann anderen Firmen angeboten. In der schärfsten Variante muss sogar jeder weitere Schritt, vom Gespräch bis zum Vertragsangebot, binnen jeweils 3 weiterer Tage passieren.
  • Ein Mensch zählt schon als "gelieferter Bewerber", wenn die Agentur ihn nur kontaktiert hat. Ob er je geantwortet hat oder wechseln will, spielt keine Rolle.
  • Die Geld-zurück-Garantie muss in einem 14-Tage-Fenster schriftlich eingefordert werden. Wer die Frist verpasst, hat keinen Anspruch mehr.
  • Ein einziger Mitwirkungs-Fehler, etwa ein nicht binnen 3 Arbeitstagen gepflegter Status, lässt die komplette Garantie entfallen.
  • Statt Geld zurück gibt es nur eine Gutschrift. Echtes Geld fließt erst, wenn Sie einen neuen Auftrag erteilen.

Prüfen Sie, was in Ihrem Vertrag steht, bevor Sie unterschreiben.